AR Usserrhoden |
AI Innerrhoden |
AR Usserrhoden | AI Innerrhoden |
AR Usserrhoden |
AI Innerrhoden |
Im frühen 16. Jahrhundert fand die Reformation im damaligen Kanton Appenzell erste Anhänger, vor allem in den westlichen und nördlichen Gebieten des Kantons («äussere Rhoden», Rhoden = heutige Gemeinden). Auf eine kantonsweite Einführung des neuen Glaubens konnte man sich jedoch nicht einigen. Nach einem Landsgemeindebeschluss von 1525 wurde in jeder Kirchhöri (Kirchgemeinde) über ihre künftige Konfession abgestimmt. Die unterlegene Minderheit musste auf Verlangen der Mehrheit die Kirchhöri verlassen, hatte jedoch das Recht, sich in einer Kirchhöri ihrer Konfession niederzulassen (war damals keine Selbstverständlichkeit). In einigen Kirchhören wurden aber auch weiterhin beide Konfessionen geduldet (darunter im Hauptort Appenzell).
Der so entstandene paritätische Kanton hatte Bestand, bis im Zuge der Gegenreformation die beim alten Glauben verbliebene Minderheit im Südosten des Kantons («innere Rhoden») ihre Rekatholisierungsversuche forcierten (Militärbündnis mit Spanien, Kapuziner in Appenzell). Indem die Katholiken im Hauptort Appenzell die Reformierten aufforderten, entweder ihren Glauben aufzugeben oder wegzuziehen, versuchten sie, die Reformierten von der Regierungsgewalt auszuschliessen — nach Gesetz waren sie dazu berechtigt.
Die äusseren Rhoden stimmten an einer ausserordentlichen Landsgemeinde von 1597 einer Landteilung zu, die Kirchhöri Appenzell ein paar Wochen später. Unter Vermittlung von Schiedsrichtern aus anderen Kantonen kam schliesslich im Herbst 1597 der Landteilungsbrief zustande, der die Aufteilung des Kantons in zwei Halbkantone besiegelte: das reformierte Appenzell Ausserrhoden («Land Appenzell der Usseren Rhoden») und das katholische Appenzell Innerrhoden.
Damit war der konfessionelle Friede nachhaltig gesichert, im Gegensatz zu manch anderer Region (z. B. Jura, Irland, …).
Das Übergewicht der katholischen Orte nach ihrem Sieg bei
Kappel wirkte sich auch auf die Landteilung aus.
Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass die Schiedsrichter z. B. bestimmten,
dass das kleinere Innerrhoden Siegel und Wappen des ungeteilten
Kantons übernehmen durfte,
während Ausserrhoden ein neues Wappen zu schaffen hatte,
was dadurch geschah,
dass dem früher gemeinsamen Wappen die zwei Buchstaben ‘U’
& ‘R’ (für Usserrhoden) zugefügt wurden.
Dabei ist zu beachten, dass im alten Latein die Buchstaben ‘U’
und ‘V’ genau gleich geschrieben wurden.
Der Grenzverlauf wurde nach konfessionellen Kriterien bestimmt. Mehrheitlich fiel die neu entstandene Kantonsgrenze mit der Grenze einer Rhode (Gemeinde) zusammen (die meisten Rhoden wurden später zu gleichnamigen Gemeinden).
In einigen Fällen wurden die Höfe nach der Konfession ihrer Besitzerfamilien zugeordnet (Trogen, Oberegg). In Hirschberg wurde die Teilung nicht geografisch festgelegt, die Höfe gehörten abhängig von der Konfession ihrer jeweiligen Eigentümer entweder zu Ausserrhoden (Reute AR) oder zu Innerrhoden (Oberegg) gerechnet, ein Eigentumswechsel konnte also gleichzeitig einen Kantonswechsel zur Folge haben.
Dieses kuriose System wurde schrittweise vereinfacht. Aber erst als der junge schweizerische Bundesstaat 1870 eine Klärung forderte, wurde die heutige Lösung durchgesetzt. Seither gehört ganz Oberegg zu Innerrhoden und bildet eine Exklave in Ausserrhoder Gebiet.
Die Grundstücke der Klöster auf eigentlich ausserrhodischem Boden, wie etwa des Klosters Wonnenstein oder Grimmenstein, wurden ebenfalls Innerrhoden zugeteilt was bis heute gilt.
Die im Landteilungsbrief benannten eidgenössischen Schiedsrichter waren:
Die Besetzung des Schiedsgerichts war also paritätisch. Pfyffer, Reding und Waser (aus den katholischen Ständen) tragen auch den Titel Bannerherr (Pannerherr), bzw. Reding und Waser auch den Titel Ritter. Diese Titel betonen ihre Zugehörigkeit zum Adel, bzw. Patriziat. Dies steht möglicherweise in Zusammenhang mit der Reisläuferei, also den Söldnerdiensten für fremde Herren, die vom katholischen Patriziat organisiert wurde und ihm zuweilen neben Provisionen auch Titel einbrachte.
Die Datierung des Landteilungsbriefs (auf den 8. September 1597) erfolgte nach gregorianischem Kalender. 1584 fiel der Entscheid für den neuen Kalender, woran sich die Obrigkeiten (inkl. Pfarrer) fortan halten mussten. Am 6. März 1585 hatte die eidgenössische Tagsatzung einen Entscheid zugunsten des neuen Kalenders gefällt und bestätigte ihn nach Wiederaufflackern des Kalenderstreits (1589) am 12. Februar 1590 erneut. Demzufolge muss auch der Landteilungsbrief nach gregorianischem Kalender datiert sein. Erst nach der Landteilung vom 8. September 1597 wurde der julianische Kalender im neuen Staatswesen Ausserrhoden offiziell eingeführt. Dabei blieb es bis zum Übergang in die Helvetik 1798 (siehe auch unter Thema ‘Alter Silvester’).
Der Landteilungsbrief umfasst 17 Artikel:
Der Landteilungsbrief ist auf Pergament verfasst und mit 6 hängenden Siegeln versehen.
Es wurde immer wieder von beiden Seiten von einer Wiedervereinigung gesprochen, so vor allem auch bei der 500-Jahr-Feier von Appenzells Eintritt in die Eidgenossenschaft. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit dazu kommen Könnte.
An der 500-Jahr-Feier wurde unter anderem ein Sketch zu Landesteilung aufgeführt: Als es darum gegangen sei, die Grenzen zwischen beiden Landesteilen festzulegen, habe man eine Gruppe von Ingenieuren durchs Land geschickt, die an Ort und Stelle den Grenzverlauf festlegen sollten. Im Sketch rief dann plötzlich aus dem Fenster eines benachbarten Hauses die Frau eines dieser Ingenieure, sie wolle dann etwa ihr Schlafzimmer nicht plötzlich in Innerrhoden haben.
Eine andere Geschichte betrifft den Bau der gemeinsamen Bahnlinie von St.Gallen nach Appenzell: Die Ingenieure gingen auch durchs Land, um das Trassee festzulegen. Da traffen sie auf einen Bauern, dem sie eröffneten, dass die Bahnlinie wohl exakt mitten durch seine jetzige Scheune gehen werde. Da erhielten sie zur Antwort: “Ietz määned ehr gwöss no, i machi denn jedesmol 's Tor uf ond zue, wenn en Zog chonnt!”
zu weiteren Info-Seiten:
(kaum geeignet für Klein-Bildschirme)
➜ Landteilung AI
(https://www.ai.ch/land-und-leute/geschichte/1597-die-landteilung)
➜ Landteilung
Wikipedia [Landesteilung und mögliche
Wiedervereinigung]
(https://de.wikipedia.org/wiki/Landteilung_(Appenzell)
(Aus dem Appenzeller Heimatbuch)
Bem.: Heute sind alle diese Bahnen zusammengeschlossen unter dem Namen "Appenzeller Bahnen" [AB].
Validierung Web-Standart "HTML5" erfolgreich. |